Vorsorgevollmacht für Immobilienbesitzer

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Vorsorgevollmacht für Immobilienbesitzer

Eine Vorsorgevollmacht ist für jeden Menschen sinnvoll. In unserem Artikel erfahren Sie, weshalb Sie als Immobilienbesitzer ohne Vorsorgevollmacht ein großes Risiko eingehen –und was Sie beim Erstellen Ihrer Vorsorgevollmacht beachten sollten.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht bietet Ihnen Absicherung. Mit dem Dokument wählen Sie einen Bevollmächtigten, der Sie bei Geschäftsunfähigkeit vor Gericht vertreten darf und in verschiedenen Bereichen für Sie Entscheidungen treffen kann. Die möglichen Bevollmächtigungsbereiche sind:

  • Postöffnung und Fernmeldewesen
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Rechtsangelegenheiten
  • Gesundheitsfürsorge
  • Vermögenssorge

Mit Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie genau festlegen, in welchen Bereichen Sie eine Vertretung wünschen und in welchen nicht. Der Bereich Vermögenssorge umfasst auch Entscheidungen bezüglich Ihrer Immobilie. Mit einer Vorsorgevollmacht kann Ihr Bevollmächtigter Ihre Immobilie zum Beispiel verkaufen; eine andere altersgerechte Immobilie erwerben; ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen; sich eine Hypothek sichern oder sich um Reparaturen am Immobilienobjekt kümmern.

Was passiert ohne Vollmacht?

Ehegatten oder Angehörige sind nicht automatisch vertretungsbefugt. Entgegen der weit verbreiteten Meinung darf selbst die eigene Familie ohne Vorsorgevollmacht keine Entscheidungen in Ihrem Namen treffen. Wenn die Vorsorgevollmacht fehlt, bestellt stattdessen das Betreuungsgericht einen Betreuer. Sie überlassen wichtige Entscheidungen dem Staat – und das Risiko erhöht sich, das während Ihrer Geschäftsunfähigkeit nicht nach Ihrem Willen entschieden wird.

Für Immobilienbesitzer bedeutet das auch: Ohne Vorsorgevollmacht können sich wichtige Prozesse wie eine Kaufabwicklung stark verzögern. Schließlich muss sich der gesetzliche Betreuer zunächst die Genehmigung des Betreuungsgerichts holen und danach regelmäßig Verkehrswertgutachten vorlegen.

Tipp: Unternehmer sollten neben der Vorsorgevollmacht außerdem eine Unternehmervollmacht verfassen. Dann kümmert sich der Bevollmächtigte der Vorsorgevollmacht um private Angelegenheiten und der Bevollmächtigte der Unternehmervollmacht um Ihre Firma.

Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?

Grundsätzlich können Sie Ihre Vorsorgevollmacht selbst verfassen. Formale Vorgaben gibt es dabei nicht. Warum professionelle Hilfe trotzdem sinnvoll ist? Es gibt viele Fettnäpfchen, die es beim Verfassen einer Vorsorgevollmacht zu vermeiden gibt. Unsere Empfehlung: Mit dem kostenlosen Service von Patientenverfügung.digital können Sie sich Ihre Vorsorgevollmacht (und andere Vorsorgedokumente) einfach und rechtssicher erstellen lassen.

Für Eigentümer einer Immobilie gibt es eine weitere Besonderheit: Wenn Ihre Vertrauensperson mit der Immobilie Rechtsgeschäfte vornehmen dürfen soll, müssen Sie Ihre Vollmacht notariell beglaubigen lassen. Nur dann sind zum Beispiel folgende Handlungen möglich:

  • Hausverkauf im Notfall
  • Grundschuld bestellen als Absicherung für die Bank
  • Einräumung oder Löschung von Rechten an Ihrer Immobilie
  • Abzahlung des Immobiliendarlehens oder Löschung der Hypothek

Fazit

Eine Immobilie macht häufig einen Großteil des eigenen Vermögens aus. Deshalb sollten Sie sich mit einer Vorsorgevollmacht unbedingt für den Fall absichern, dass Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit geschäftsunfähig werden. Dann kann eine Vertrauensperson in Ihrem Namen Entscheidungen treffen und sich unter anderem um Ihre Immobilie kümmern. Vergessen Sie nach der Erstellung nicht, sich die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen zu lassen!

Übrigens: Bei Patientenverfügung.digital übernimmt ein smarter Online-Assistent die Erstellung der Vorsorgevollmacht. Sie müssen lediglich ein paar Fragen beantworten und erhalten anschließend ein maßgeschneidertes Dokument. Das können Sie sich dann ausdrucken und beglaubigen lassen.

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