Investmentvermögen – Das Vermögen einer Investmentgesellschaft

0
5688
Investmentvermögen

Investmentvermögen ist der durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in § 1 festgelegte und definierte Oberbegriff für Organismen für gemeinsame Anlagen. Im Folgenden stellt Sachwerteverband.de die einzelnen Typen von Investmentvermögen vor. Die Darstellung beschränkt sich auf die Investmentvermögen, über die in Sachwerte investiert werden darf. Daneben gibt es Investmentvermögen die ausschließlich in Finanzinstrumente wie Aktien investieren.

Was sind geschlossene Investmentvermögen?

Geschlossene Investmentvermögen (auch: „geschlossene Investmentfonds“ oder „geschlossene Alternative Investmentfonds – AIF“) sind eine Form der langfristigen gemeinschaftlichen Kapitalanlage in Sachwerte. Für sie gelten seit dem 22. Juli 2013 die Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).

Typen von Investmentvermögen

Inländische Investmentvermögen unterscheiden sich grundsätzlich in Investmentmentvermögen des geschlossenen oder offenen Typs.

Investmentvermögen des geschlossenen Typs

Spezial-AIF

Wer kann investieren?

Professionelle, semi-professionelle Anleger

Welche Fondsvehikel sind zulässig?

Investment-KG mit fixem Kapital, Geschlossene Investment-KG

Welche Anlagegegenstände sind erlaubt?

Kein Katalog von zulässigen Anlagegegenständen, Verkehrswert muss ermittelt werden können

Risikodiversifizierung erforderlich?

Nein.

Wie viel Fremdkapital darf aufgenommen werden?

Es ist keine Grenze festgelegt, nach §§ 221 und 274 KAGB kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Höhe der Fremdkapitalaufnahme jedoch beschränken.

Was ist wichtig für den Vertrieb?

Der Vertrieb ist bei der BaFin anzuzeigen, eine Mitteilung der BaFin muss binnen 20 Tagen erfolgen (§ 321 KAGB), Vertriebsdokument: Informationspflichten gegenüber Anlegern gemäß § 307 KAGB, EU-Pass für Vertrieb an professionelle Anleger in der EU/EWR (§ 331 KAGB)

Was ist sonst noch wichtig?

Es gelten besondere Vorschriften für Private-Equity-Fonds (§§ 287 ff. KAGB)

Publikums-AIF

Wer kann investieren?

Professionelle, semi-professionelle Anleger, Privatanleger

Welche Fondsvehikel sind zulässig?

Investment-AG mit fixem Kapital, Geschlossene Investment-KG

Welche Anlagegegenstände sind erlaubt?

Sachwerte (insbesondere Immobilien, Schiffe, Flugzeuge, Erneuerbare-Energie-Anlagen, Züge, Elektromobile, Container), ÖPP-Gesellschaften, Beteiligungen an nicht-börsennotierten Unternehmen (Private Equity) Anteile an geschlossenen in- und ausländischen Publikums-AIF und Spezial-AIF, Wertpapiere iSv §§ 192 bis 195 KAGB, Derivate nur zu Absicherungszwecken

Risikodiversifizierung erforderlich?

Ja, grundsätzlich erforderlich. Ausnahme vom Grundsatz der Risikodiversifikation ist möglich, falls die Mindestanlagesumme 20.000 Euro beträgt und der Anleger weitere persönliche Anforderungen erfüllt (z.B. hinreichende Erfahrungen und Kenntnisse der Anlage und der Risiken). Der Grundsatz der Risikodiversifikation ist dagegen zwingend einzuhalten bei geschlossenen Publikums-AIF, die in Private-Equity investieren (§ 262 Abs2 KAGB).

Wie viel Fremdkapital darf aufgenommen werden?

Möglich sind maximal 60 % (§ 263 KAGB).

Was ist wichtig für den Vertrieb?

Der Vertrieb ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzuzeigen, eine Mitteilung der BaFin muss binnen 20 Tagen nach Eingang der vollständigen Angaben und Unterlagen (insb. Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Geschäftsplan zum AIF und wAI) erfolgen (§ 316 KAGB), Vertriebsdokument: Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen, EU-Pass für Vertrieb an professionelle Anleger in der EU/EWR (§ 331 KAGB)

Was ist sonst noch wichtig?

Es gelten besondere Vorschriften für Private-Equity-Fonds (§§ 225 Abs. 7, 256 ff. KAGB)

Investmentvermögen des offenen Typs

Spezial-AIF:

Wer kann investieren?

Professionelle und semi-professionelle Anleger

Welche Fondsvehikel sind zulässig?

Sondervermögen Investment-AG mit variablem Kapital, Offene Investment-KG

Welche Anlagegegenstände sind erlaubt?

Kein Katalog von zulässigen Anlagegegenständen, Verkehrswert muss ermittelt werden können, Unternehmensbeteiligungen nur dann, wenn keine Kontrolle über das Unternehmen besteht. Sonderfall ist ein Offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (§284 KAGB).

Risikodiversifizierung erforderlich?

Es gilt der allgemeine Grundsatz der Risikomischung, ansonsten keine speziellen Anlage- und Ausstellergrenzen.

Wie viel Fremdkapital darf aufgenommen werden?

Es ist keine Grenze festgelegt, nach §§ 221 und 274 KAGB kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Höhe der Fremdkapitalaufnahme jedoch beschränken; Ausnahmen sind möglich für offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, diese dürfen kurzfristige Kredite bis 30 % bzw. bei Immobilienanlagen bis 50 % (§ 252 KAGB) aufnehmen.

Was ist wichtig für den Vertrieb?

Der Vertrieb ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzuzeigen, eine Mitteilung der BaFin muss binnen 20 Tagen erfolgen (§ 321 KAGB), Vertriebsdokument: Informationspflichten gegenüber Anlegern gemäß § 307 KAGB, EU-Pass für Vertrieb an professionelle Anleger in der EU/EWR (§ 331 KAGB)

Was ist sonst noch wichtig?

Es gelten besondere Vorschriften für Hedgefonds (§ 283 KAGB).

Publikums AIF

Wer kann investieren?

Professionelle, semi-professionelle Anleger, Privatanleger

Welche Fondsvehikel sind zulässig?

Sondervermögen Investment-AG mit variablem Kapital

Welche Anlagegegenstände sind erlaubt?

Anlagegenstände abschließend aufgezählt je nach zulässigem Fondstyp (§ 214 KAGB): Gemischte Investmentvermögen (§ 219 KAGB), sonstige Investmentvermögen (§ 221 KAGB), Dach-Hedgefonds (§ 225 KAGB), Immobilien-Sondervermögen (§§ 231, 234, 253 KAGB)

Risikodiversifizierung erforderlich?

Ja, abhängig vom Fondstyp sind spezielle Anlage- und Ausstellergrenzen zu beachten.

Wie viel Fremdkapital darf aufgenommen werden?

Möglich sind kurzfristige Kredite bis maximal 10 %, bei sonstigen Investmentvermögen maximal 20 %, Immobilien-Sondervermögen dürfen Kredite bis maximal 30 % aufnehmen (§ 254 KAGB).

Was ist wichtig für den Vertrieb?

Der Vertrieb ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzuzeigen, eine Mitteilung der BaFin muss binnen 20 Tagen erfolgen (§ 316 KAGB), Vertriebsdokument: Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen, EU-Pass für Vertrieb an professionelle Anleger in der EU/EWR (§ 331 KAGB)

Was ist sonst noch wichtig?

Es gelten Aus- und Rückgaberegeln für Offene Immobilienfonds: 24 Monate Mindesthaltepflicht, zwölfmonatige Rückgabekündigungsfrist, erlaubt ist nur ein Rückgabetermin und bis zu vier Ausgabetermine pro Jahr, für Alt-Anleger gelten weiter die Regelungen des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (AnsFuG)

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here